SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ
AUFFRISCHUNGSKURS FÜR BETRIEBLICHE ERSTE-HILFE-BEAUFTRAGTE

Obligatorischer Sicherheitskurs für betriebliche Erste-Hilfe-Beauftragte gemäß Gesetzesdekret 81/08, Ministerialerlass Nr. 388 vom 15. Juli 2003 und Dekret des Präsidenten der Provinz Nr. 25 vom 13. Juni 2005.

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Kurs-Details
Kodex: 24-S-PS-R-02
Sprache: IT
Dauer: 6 h
Anfangsdatum: 18/06/2024
Uhrzeit: 08:30-15:30
Anzahl der Treffen: 1
Empfänger: Erste-Hilfe-Beauftragte des Unternehmens
Ort: CNA-Bozen - Righistraße , 9
Mindestteilnehmerzahl: 100%
Teilnahmegebühr:
a. CNA-SHV-Mitglieder: € 98,36 exkl. Mwst
b. Kein Mitglied: € 127,87 exkl. Mwst
Anmeldeschluss: 08/06/2024

Betriebliche Erste-Hilfe-Beauftragte (ernannte Arbeitnehmer oder selbstständige Arbeitgeber)

KURSPROGRAMM
Aktualisierung der gesetzlichen Vorschriften und praktische Übung.
Erkennen eines medizinischen Notfalls, Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen, Lagerung des Verletzten, Selbstschutz des Rettungspersonals.
Erste-Hilfe-Maßnahmen: korrekte Anwendung von Trauma- und Pathologietechniken in der Arbeitsumgebung. Kardiopulmonale Wiederbelebung.

GÜLTIGKEIT: Die Ausbildung muss alle 10 Jahre für Unternehmen, die ausschließlich in der Provinz Bozen tätig sind, und alle 3 Jahre für alle anderen Unternehmen aktualisiert werden.

 

Für diese Schulung wird den BKH-EBA-Mitgliedern einen Beitrag von 30,00 € pro Teilnehmer direkt bei der Verrechnung der Teilnahmegebühr anerkannt.
Die Unternehmen, die mit dem Mitgliedsbeitrag auf neustem Stand sind beträgt die Teilnahmegebühr pro Teilnehmer 90,00 € exkl. MwSt. für CNA-Mitglieder und 126,00 € exkl. MwSt. für NICHT-CNA-Mitglieder.

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